Fischereiverein Liechtenstein

Willkommen auf der Homepage des Fischereivereins Liechtenstein.

Mitglied werden

Voraussetzungen

Gemäss den Statuten des FVL dürfen als Aktivmitglieder nur Personen aufgenommen werden, die

  • das 18. Altersjahr zurückgelegt oder die in einem speziellen Gesetz oder einer Verordnung umschriebenen Voraussetzungen zum Erwerb von Fischereikarten erfüllen.
  • Landesbürger/innen sind oder Ausländer/innen sind, die die Niederlassung und Wohnsitz in Liechtenstein haben.
  • den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse durch eine bestandene liechtensteinische Fischereiprüfung vorweisen können.
  • den obligatorischen Praxiskurs absolviert haben.
Die Aufnahme der Aktivmitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bewerbers durch Beschluss des Vorstandes des FVL. Aufnahmegesuche werden jeweils in den Vorstandssitzungen von März und Oktober behandelt.
Laut Fischereigesetz des Fürstentums Liechtenstein setzt die Ausübung der Fischerei den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse voraus. Diese können durch Ablegen der Fischereiprüfung ausgewiesen werden.

Kosten

Die Kosten zur Mitgliedschaft beim FVL setzen sich aus einmaligen, jährlichen und optionalen Beiträgen zusammen.

Jährliche Mitgliederbeitrag: CHF 50
Einmalige Aufnahmegebühr: CHF 100
Arbeitsverzichtsgebühr: CHF 150 (optional)

Optional:

Kanal und Rheinkarte
Erwachsene: CHF 300
Jugendliche bis 18 Jahre: CHF 150